FÖRDERANTRAG
Wenn Sie ein interessantes Projekt haben, lassen Sie es uns wissen. Senden Sie uns Ihren formlosen Förderantrag mit einer detaillierten Projektbeschreibung sowie einer konkreten Angabe zu den benötigten Fördermitteln zu.
Wir unterstützen soziale Projekte von als gemeinnützig anerkannten Organisationen oder Körperschaften öffentlichen Rechts, die sich in ihrem Wirkungskreis auf Schleswig-Holstein beziehen.
Sie können sich mit Ihrem Projekt gern um Unterstützung bewerben. Dafür steht Ihnen unser Formular zur Verfügung. Nach Eingang Ihres Antrags wird dieser vom Stiftungsvorstand geprüft und Sie erhalten eine schriftliche Antwort auf Ihre Anfrage.
Die Auswahl obliegt allein dem Stiftungsvorstand. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir als junge Stiftung nur ausgewählte Projekte unterstützen können.
ANTRAG STELLEN
Mit der Antrageinreichung erkläre ich mich mit den folgenden Punkten einverstanden:
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Nachträgliche Abweichungen vom beantragten Förderzweck sind der Stiftung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
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Ein Verwendungsnachweis (Berichterstattung und/oder Fotodokumentation, ggf. Zwischenberichte) ist 9 Monate nach Ende des Förderprojekts der Stiftung unaufgefordert vorzulegen.
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Rückerstattung von Fördermitteln im Falle von:
- Unrichtigen/unvollständigen Angaben zum Projekt
- Widerruf des Förderantrags durch den Förderungsempfänger
- Fördermittel nicht innerhalb von 9 Monate nach Auszahlung verwendet
SIE WOLLEN EBENFALLS HELFEN?
Mit Ihrer Spende an die R.SH hilft helfen-Stiftung unterstützen Sie vielfältige soziale Themenbereiche und gemeinnützige Projekte in Schleswig-Holstein, die wir sorgfältig auswählen. Welche Vereine oder Organisationen dies sind, veröffentlichen wir regelmäßig im Programm von R.SH und hier auf der Internetseite der Stiftung. Hier können Sie sich auch einen Überblick verschaffen, was für Projekte wir in den letzten Jahren unterstützt haben. Jede Spende kommt zu 100 Prozent bei den ausgewählten Projekten an. Alle Kosten der Stiftung trägt R.SH.